Protektorat Böhmen und Mähren 1939-1945

Protektorat Böhmen und Mähren 1939-1945

 

Nach der Annexion des Sudetenlandes wurde ein weiterer Teil der bisherigen Tschechoslowakischen Republik am 16. März 1939 als Protektorat Böhmen und Mähren proklamiert und dem Deutschen Reich eingegliedert. Diese Gliederung hatte bis zur deutschen Kapitulation am 8. Mai 1945 Bestand.


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